Leistungen

DGUV Vorschrift 3

 

 

Unternehmer sind von der Berufsgenossenschaft dazu verpflichtet, alle sich im Einsatz befindlichen Elektrogeräte je nach Nutzung von einer Elektrofachkraft auf Mängel messtechnisch untersuchen zu lassen. Dies muss protokolliert werden und sichert den Unternehmer im Schadensfall ab.

 

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Einzelmessungen aber auch für Wartungsverträge.

 

Damit haben Sie eine Sorge weniger und können sich darauf verlassen, dass Ihre Elektrogeräte stets elektrisch einwandfrei sind.

 

Hier geht´s zur DGUV Vorschrift 3 der BG

 

 

eingetragener Handwerksbetrieb

 

 

Wir bilden aus!

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© Christian Theimer