Leistungen

Rauchwarnmelder

 

 

Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen auch alle bestehenden Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein.

 

Es gibt dabei eine Vielzahl verschiedenster Produkte und Lösungen. Nicht jeder Rauchmelder ist generell an jedem beliebigen Ort einsetzbar.

 

Für eine bessere Alarmierung in der Brandentstehungsphase sind vernetzte Rauchmelder sehr gut geeignet.

 

Auch für die nachträgliche Installation sind vernetzte Rauchmelder über Funklösungen möglich.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

 

 

 

eingetragener Handwerksbetrieb

 

 

Wir bilden aus!

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© Christian Theimer